Umsatzsteuersenkung für Gastronomie zum 1. Januar 2026
bitte beachten Sie, dass der Bundesrat vergangenen Freitag dem Steueränderungsgesetz zugestimmt hat, wodurch das Gesetz als beschlossen gilt. Damit greifen zum 01. Januar 2026 mehrere Änderungen, insbesondere wird die Besteuerung von Speisen in der Gastronomie auf 7% reduziert.
Die bisherige Regelung von 19% Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie entfällt und beträgt ab dem 01. Januar nunmehr 7%. Dies gilt unabhängig davon, ob die Speisen vor Ort oder außer Haus verzehrt werden. Um von dieser Steuersenkung zu profitieren, müssen die Artikel bzw. Abläufe im Kassensystem angepasst werden, sofern Sie einen Vor-Ort- / Im-Haus-Verzehr anbieten.
Bitte beachten, dass Getränke von der Gesetzesänderung nicht betroffen sind. Diese werden weiterhin typischerweise mit 19% versteuert, wobei vereinzelt Ausnahmen bestehen, beispielsweise für spezielle Milchmischgetränke. Die Kombination von Speisen und Getränken, beispielsweise bei Menüs, erfordert entsprechend eine korrekte Aufteilung.
Bitte sprechen Sie bei Unsicherheiten mit Ihrem Steuerberater. Beachten Sie zudem, dass wir aus rechtlichen Gründen keine steuerrechtliche Beratung durchführen dürfen.
Weitere Informationen finden Sie hier: www.bundesregierung.de
WICHTIG DIE UMSTELLUNG BETRIFFT NUR DIE BESTEUERUNG VON SPEISEN IM HAUS!
DIE ANLEITUNGEN FÜR DIE UMSTELLUNG DER STEUER AN IHRER KASSE FINDEN SIE HIER:
SHARP KASSEN
ER-A 411 / 421 >>> zur Anleitung
XE-A 207 / 217 >>> zur Anleitung
SCHULTES KASSEN
Sie können die Umstellung bei Ihrer Schultes Kasse schon vor dem 31.12.25 einstellen dann passiert die Umschaltung automatisch.
Bei diversen Schultes Systemen wurde die Anpassung bereits von uns eingerichtet! Bitte prüfen Sie vorher ob Sie den Eintrag bereits haben!
PRIMASELLO KASSEN
VECTRON KASSEN
Wenn Sie mehrere Filialen und einen Commander haben nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf!
APRO KASSE
